Antrag Klimaresilienz

Die SPD-Fraktion beantragt die Aufnahme eines TOP „Sonderprogramm Klimaresilienz“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität und folgenden Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Grefrath beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Beteiligung am Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW umzusetzen. Die Verwaltung soll insbesondere die Umsetzbarkeit der Fördergegenstände „Städte und Hitze“ und „Klimaresiliente Schulen: Coole Schulhöfe“ auf Förderfähigkeit in der Gemeinde Grefrath prüfen.
Begründung :
Die Bewältigung des Klimawandels wird in kurzer Zeit nicht möglich sein, da sie ja auch vom globalen Geschehen abhängt. Aber die Folgen des Klimawandels spüren wir schon jetzt, und der Schutz davor für Natur, Umwelt, Mensch und Gesundheit besitzt hohe Priorität. Die Zunahme der heißen Tage und der tropischen Nächte ist vorhersehbar, und diese Belastung wird weiter zunehmen, was besonders für die Gesundheit der Kinder und älterer Menschen Folgen haben wird.
Auch in ländlichen Gegenden ist diese Entwicklung angekommen. Es gibt in Städten Stellen, wo Teile des Ortes mit wenig Verschattung und hohem Versiegelungsgrad besonders betroffen sind. Das sind insbesondere Plätze, Schulhöfe, Gewerbegebiete. Auch in Grefrath ist dies nicht anders.
Die Landesregierung hat das Programm „Klimaresilienz in Kommunen“ aufgelegt, damit diese sich auf die Folgen des Klimawandels nachhaltig vorbereiten können.
Fördergegenstände sind unter anderen Klimaanpassungsmaßnahmen auf öffentlichen Plätzen und auch Maßnahmen zur Schulhofumgestaltung. Zuwendungsfähig bei „coolen“ öffentlichen Räumen sind Möglichkeiten der Begrünung und Kühlungsmöglichkeiten mit Wasserelementen. Für die Schulhöfe können z.B. kühlende Maßnahmen mit Begrünung, Verschattungsanlagen oder Bewegungsflächen mit speziellem Rasen gefördert werden.
Zuwendungsfähig sind investive Maßnahmen (Sachausgaben, Ausgaben für bauliche oder technische Maßnahmen sowie Fremdleistungen für Planung und Installationen). Das Sonderprogramm läuft seit dem 19.10.2020. Damit werden auch lokale Unternehmen gefördert, die die Maßnahmen umsetzen (kommunales Konjunkturpaket). Die Förderquote kann bis zu 100% betragen. Die Zuschüsse sind nicht rückzahlbar.
Bei der Beantragung muss eine „mögliche Betroffenheit durch den Klimawandel dargestellt werden“, was von der Verwaltung gründlich und möglichst zeitnah geprüft werden sollte, denn die Einreichungsfrist endet am 31.12.2021 und die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Projektträger ist das Forschungszentrum Jülich, an das auch die Anträge gerichtet werden müssen.
Alle weiteren Informationen sind hier zu finden:
https://www.ptj.de/projektfoerderung/sonderprogramm_klimaresilienz

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