23. 07. 2022 Dieses Pamphlet wurde in der Färberstraße verteilt.
Soziale Verpflichtung, wie es das Grundgesetz in Artikel 14 Absatz 2 vorsieht, scheint hier ein Fremdwort zu sein.
Es geht hier offensichtlich nur um den Werterhalt des Eigentums und um die Sicherung des Priviligiertenstatus.
Hier Umweltschutzgründe vorzuschieben ist verlogen und unehrlich. Ebenso das bewusste Verbreiten von Un- und Halbwahrheiten. Die Umweltbelastung, die durch Einfamilienhäuser entsteht, ist bewiesenermaßen deutlich höher als die bei Mehrfamilienhäusern. Und der Artenschutz ist durch den Bau von Ein- und Mehrfamilienhäusern gleichermaßen betroffen.
Belegung durch sozial schwache Mieter schadet dem Wert……das geht natürlich nicht, denn es gibt ja schon genug asoziale Eigentümer, wenn auch mit mehr materiellen Werten. Denn auch soziale Inkompetenz ist soziale Schwäche. Wie dieses Schreibens eindeutig belegt.
Eure Armut widert mich an………die soziale Armut meine ich.
Jörg Süselbeck
PS.: Sollte sich der Autor dieses Schreibens von meinen Worten diffamiert und beleidigt fühlen, weise ich darauf hin, dass das nicht meine Absicht war. Genausowenig wie es die Absicht des Autors war, Menschen, die nicht so viel Besitz haben wir er, mit seinen Worten zu diffamieren und zu beleidigen-