Anmerkung BaPlA am 01.02.2021, TOP6

Sehr geehrter Herr Deimel,

aus pandemischen Gründen bemühen wir uns, auch Redebeiträge in Gremien möglichst kurz und bündig zu halten. Wir hoffen, dass dies von allen Ratskolleg*innen so geteilt wird.In der Sitzung des Bau-und Planungsausschusses letzte Woche haben wir deshalb angekündigt, unsere Anmerkung zum Thema „Bebauungsplan Gewerbegebiet Wasserwerk“ schriftlich zu vervollständigen.Bezüglich des Bodenschutzes sollen gemäß LFB Pflanzmaßnahmen auf Ausgleichflächen die Kompensation auf 18.286 m² für den verlorengegangenen Ackerboden (6,8 ha) darstellen.Dazu heißt es:„Im Zuge des landesweiten enormen Flächenverbrauchs ist es i.d.R. nur selten realisierbar durch Entsiegelung im engen räumlich-funktionalen Zusammenhang zu reagieren. Es sind im Rahmen der vorliegenden Planung keine Entsiegelungsmaßnahmen vorgesehen. …“Dies wurdedann auch in den Abwägungsvorschlag übernommen.Es stellt sich die Frage: Warum wird keine Entsiegelung erwogen? „In der Regel“ heißt ja nicht, es geht gar nicht. Maßnahmen zur Klimaresilienz sind möglichst zeitnah umzusetzen. Diese Aufgabe ist in Kommunen zu leisten. D.h. u.a. dass bei Versiegelung im Idealfall Entsiegelungen vorzunehmen sind. Die geplanten Anpflanzungen reichen da nicht aus, denn sie sind als Naturschutzmaßnahmen sowieso Aufgabe der Kommune und sollten grundsätzlich nicht nur als Ausgleich für verlorengegangene Flächen stattfinden. Darüber hinaus sind Entsiegelungen gerade in Zeiten mit besonders heißen Sommern eine hervorragende Ausgleichsmaßnahme auf dem Gemeindegebiet,z.B. auf Schulhöfen, um Hitzeeinwirkung durch mehr kühlendes Grün zu minimieren.Diese Stellungnahme kann durchaus zum Protokoll der Sitzung genommen werden.

Schreibe einen Kommentar