Der Schutz der Biodiversität und was wir vor Ort dafür tun können!

Doris Friemelt

Der Schutz der Biodiversität nach dem Abkommen von Montreal und was wir vor Ort dafür tun können
Am 03. Januar in diesem Jahr erschien in der RP ein Bericht über Schäden im Wald mit einem Bild des Revierförsters Marco Müller in der Rottheide. Das ist ein Waldstück in Vorst dicht an der Grenze zum Auffeld in Oedt. Es ist ein Laubwald, wie er in unserer Region vorwiegend vorkommt. Der Förster macht sich Sorgen um die Zukunft des Waldes. Beim Gang durch den Wald sieht er die lichten Kronen der Bäume, was kein gutes Anzeichen für einen gesunden Waldzustand ist. Besonders schlimm sei es für die Buchen, erklärt er. Die lichten Kronen seien eine Folge von Trockenstress. Durch das Kronendach gelangt dann zunehmend Sonneneinstrahlung an die Bäume, und die Buchen seien besonders anfällig gegen „Sonnenbrand“, weil sie nur eine dünne Rinde haben. Im Wald mit solchen geschädigten Bäumen verändert sich das kühle und feuchte Klima.
Der Waldzustandsbericht NRW von 2022 stellt diese Situation dar. Im Tiefland gab es in 2021 die bisher am längsten und stärksten anhaltende Bodenaustrocknung seit Messbeginn. Daher ist keine Besserung in unserem Wald eingetreten. 28% der Bäume sind gesund mit einer kräftigen dichten Baumkrone, 34% zeigen eine geringe Verlichtung der Kronen und 38% sind stark geschädigt. Der Bericht sagt daher, dass die Waldbewirtschaftung angepasst werden müsse.
Anpassung war eines der wichtigen Worte, das auf dem Biodiversitätsgipfel (COP15) in Montreal im Dezember des letzten Jahres eine Rolle spielte.

Dort ging es nicht nur um die Gefährdung des Waldes und was zu dessen Schadensbegrenzung getan werden muss, sondern um alle anderen Ökosysteme auch, weltweit, und wie wir es schaffen, deren Zerstörung aufzuhalten, wie wir in Einklang mit der Natur leben können und eine Umkehrung des Biodiversitätsverlustes erreichen.
Wenn zukünftig nach den Beschlüssen dieser Konferenz, bezeichnet als „Kunming-Montreal Rahmenabkommen“, die Belange der Natur berücksichtigt werden sollen und keine intakte Natur mehr zerstört werden soll, dann hat dies auch Folgen an jedem Ort der Welt. Dann werden die Ziele des Abkommens an die Biodiversitätsstrategien auf allen politischen Ebenen angepasst werden müssen.
Deshalb lohnt sich der Blick auf das Abkommen, das von 196 Staaten verabschiedet wurde. Schon im Vorfeld erklärte Sandra Diaz, eine der von der Zeitschrift „Nature“ benannten zehn bedeutendsten Wissenschaftler, es würden sich gerade die Grundlagen unserer Existenz auflösen, wozu die Ökosysteme, die Arten, die genetische Vielfalt, die Verbindung zwischen Menschen und den übrigen Lebewesen gehörten. Der Beitrag der Natur sei weltweit gefährdet, und es gebe keinen Ersatz.
Rund eine Million Tier- und Pflanzenarten könnten in den nächsten Jahrzehnten vernichtet werden. Das ist ein Achtel aller auf der Erde lebenden Arten. Das zeigt der Befund des Weltbiodiversitätsrates der UN (IPBES) in einem Papier, das schon im Mai 2019 veröffentlicht wurde. Der IPBES nannte den Niedergang der Natur in der Pressemitteilung „beispiellos“, mahnte damals schon umgestaltende Veränderungen an, denn die überwältigenden Beweise zeichneten ein unheilvolles Bild und würden die Grundlagen unserer Volkswirtschaften, Lebensgrundlagen, Ernährungssicherheit, Gesundheit und Lebensqualität gefährden.
Auf der Konferenz ging es aber nicht nur darum, die vielen bedrohten Arten schützen zu wollen, sondern in ganz besonderem Maße, deren Lebensräume. Diese haben die Arten nicht mehr überall dort, wo der Mensch den Raum nutzt, ihn ausbeutet, ihr Zuhause zerstört, wo es Siedlungsflächen, Verkehrsflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen gibt. Die Lebensräume der Tiere und Pflanzen sind komplex gestaltete, aber perfekt funktionierende Systeme, die uns Menschen mit ihren Leistungen dienen und den Erhalt unseres Lebens sichern. Mit Trinkwasser, sauberer Luft und gutem Boden, mit Brennstoff, Rohstoffen zum Bauen, mit Nahrungsmitteln und mit Medizin. Außerdem werden in diesen terrestrischen und äquatischen Ökosystemen 60% unserer Kohlenstoffemissionen gebunden.
Damit diese Lebensräume nicht gänzlich zerstört werden, gilt als das wichtigste beschlossene Ziel die 30X30 Regelung. Damit ist vorgesehen, 30% der Land- und Meeresflächen bis 2030 unter Schutz zu stellen. Derzeit sind 17% Land- und 10% der Meeresgebiete geschützt. Neben diesem Flächenziel sind auch Renaturierungen vorgesehen. Auf 30% ökologisch geschädigter Gebiete sollen Renaturierungen vorgenommen werden, zum Beispiel begradigte Flüsse ihr ursprüngliches Bett wieder erhalten oder trockengelegte Flächen wieder vernässt werden. Auch die Einschränkung naturschädlicher Produktionsweisen soll vorangebracht werden. Hierbei ist die nachhaltige und ökologische Landwirtschaft von großer Bedeutung für den Erhalt der Arten. Deshalb soll das Risiko des Gebrauchs von Pestiziden bis 2030 um die Hälfte verringert werden. Das heißt, die für die Arten besonders gefährlichen Gifte dürfen nur eingeschränkt eingesetzt werden. Josef Settele, einer der renommiertesten Biodiversitätsforscher, der an der fachlichen Grundlage für die COP15, an dem 2019 erschienenen Zustandsbericht des UN-Biodiversitätsrates, mitgearbeitet hat, sagt, dass, je geringer die Vielfalt im System ist, desto geringer sei auch dessen Widerstandsfähigkeit. Und die Treiber der Zerstörung dieser Vielfalt seien intensive Landnutzung wie bei der konventionellen Landwirtschaft, Waldrodungen und Überfischung. Auch Klimawandel und Umweltverschmutzung spielten eine Rolle, alles verursacht durch uns Menschen.
Interessant ist, dass nun die Finanzierung für die Biodiversität an den Zielen des Abkommens ausgerichtet werden soll. Bestehende nationale Biodiversitätsstrategien müssen daher an das neue Abkommen angepasst werden, die dann 2024 beim nächsten Gipfel überprüft werden müssen. Die europäischen Länder sind dabei ganz besonders aufgerufen, da es auf dem europäischen Kontinent den geringsten Anteil an Wildnis gibt.
Gleichzeitig wird in dem Befund des IPBES von 2019 aber auch gezeigt, dass die Erhaltung und Wiederherstellung der Natur noch möglich sei, vorausgesetzt der transformative Wandel werde auf allen politischen Ebenen begonnen. Das machte etwas Hoffnung. Denn vom Erhalt der Natur hängt sehr viel für uns ab. Das war im Mai 2019, und dann kam Corona.
Jetzt macht das Abkommen von Montreal erneut Hoffnung, vorausgesetzt der transformative Wandel wird auf allen politischen Ebenen ernst genommen. Um die Bedeutung des Abkommens für die Umsetzung besser zu verstehen, sollten einige Fakten noch geklärt sein.
Die Biodiversität, um die es auf diesem Gipfel in Montreal ging, umfasst drei Teilbereiche: die Vielfalt innerhalb von Arten, die Vielfalt zwischen den Arten und die Vielfalt von Ökosystemen.
Die Vielfalt innerhalb der Arten wird auch genetische Vielfalt genannt und meint die vielfältigen genetischen Merkmale und Besonderheiten innerhalb derselben Art, welche die Anpassung an veränderte Lebensraumbedingungen möglich machen und normalerweise das Aussterben einer Art verhindern.
Die Artenvielfalt meint die Vielzahl von Arten innerhalb eines Lebensraumes. Auch hier gilt: Je größer die Vielzahl der Arten darin sind, desto widerstandsfähiger sind sie, und so kann sich das gesamte Ökosystem besser erhalten.
Ökosystemvielfalt besteht aus der Vielzahl von Ökosystemen in einer bestimmten Region. Dazu gehören zum Beispiel Wälder, Seen, Moore, Wiesen. Die Lebewesen darin funktionieren in Abstimmung miteinander und bilden so ein Gleichgewicht.
Diese Biodiversität ist von unschätzbarem Wert für unsere Welt. Aber in Deutschland gilt ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten als gefährdet. Der Insektenbestand ist in den letzten dreißig Jahren um mindestens 75% zurückgegangen, und auf der „Roten Liste“ stehen gut 200 Blütenpflanzen als gefährdet, so teilt es die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina mit.
Fehlen Arten, wird das Gleichgewicht der Ökosystemkreisläufe gestört, das wirkt sich auf weitere Arten aus und beeinflusst in erheblichem Maße die Funktionsleistungen dieser Systeme, die für unser Leben wichtig sind. Bekanntestes Beispiel ist die Bestäubungsfunktion der Insekten. Laut Alexandra-Maria Klein, Professorin für Naturschutz und Landschaftsökologie an der Uni Freiburg, haben Wissenschaftler herausgefunden, dass drei Viertel aller Nutzpflanzen weltweit von Insekten bestäubt werden, mit einem Wert von 500 Milliarden Dollar pro Jahr. Wir nehmen diese Leistung ganz selbstverständlich und zahlen nichts dafür. Die Naturzerstörung wird auch nirgendwo in den Bilanzen als Minusbetrag erfasst.
Welche Chancen haben wir, es vor Ort anders zu machen?
Auch wir in Grefrath besitzen jede Menge Ökosysteme, von deren Leistungen wir profitieren. Die Gemeinde liegt mitten in einer Kulturlandschaft und umfasst 3100 ha. Um die Ortsteile herum liegen Landschaftsschutzgebiete mit Wiesen, Äckern und Wäldchen. Dazu gehören die Vorster Heide, der Glabbacher Graben, die Nette- und Niersniederungen mit artenreicher Tier-und Pflanzenwelt. Die Ortsteile Alt- Grefrath und Vinkrath gehören zum Naturpark „Schwalm-Nette“. Die Grasheide und Mülhausener Benden, der Burgbruch am Flughafen und die Altbuchen an Harbes Hof westlich von Ziegelheide sind Naturschutzgebiete.
Das Gemeindegebiet besitzt 74,9 Prozent Vegetations- und Gewässerfläche. Davon sind 62,8 Prozent landwirtschaftliche Nutzflächen, die vorwiegend die Landschaft prägen. Manche davon liegen auch im Landschaftsschutzgebiet. Es gibt einen Wald- und Gehölzanteil von 305 ha. Das entspricht 10% des Gebietes. (Kommunalprofil des Statistischen Landesamtes IT.NRW – Stand 31.12.2021) 45 ha Wald werden gemeindlich bewirtschaftet. Dafür ist der Förster Thomas Gieselmann vom Forstbezirk Grenzwald zuständig.
Bei einer so großen landwirtschaftlichen Nutzfläche bleiben Auswirkungen auf die Biodiversität nicht aus. Das hat mit der Art der Bewirtschaftung zu tun. Sichtbar ist, dass es keine Ackerrandstreifen mit Hecken oder vielfältigen Pflanzenarten mehr gibt. Die Kulturen beschränken sich beim Ackerbau auf Mais, Raps und Weizen. Zu sehen ist auch auf Grünland das häufigere Mähen und intensivere Düngen. Das sind Anzeichen für eine intensiv betriebene Landwirtschaft mit Folgen für die Artenvielfalt. Besonders betroffen sind Vögel und Insekten. Das Helmholtz-Zentrum hat diesen Zusammenhang nachgewiesen. Mit sich steigernden Erträgen im Ackerbau geht ein hoher Artenverlust einher.
Besonders die intensive Düngung auf Grünland, das eigentlich wertvoll für die Artenvielfalt ist, führt dazu, dass die Böden zu viel Stickstoff enthalten, den viele Pflanzenarten gar nicht benötigen und deshalb verdrängt werden. Wenn aber viele Insekten bestimmte Pflanzenarten als Futterquelle brauchen und diese nicht mehr vorfinden, gehen auch deren Bestände zurück. Das häufige Mähen stört einige Arten von Tieren, die ihre Jungen auf solchen Wiesen nicht mehr aufziehen können. Wenn die Tiere und Pflanzen dann auch Lebensräume nur noch in großen Abständen voneinander vorfinden, ist für viele Arten der genetische Austausch nicht mehr möglich.
Um dem entgegenzuwirken, ist eine Möglichkeit, dass Landwirte ihre Methoden der Bewirtschaftung ändern. Im Kreis Viersen gibt es dazu das Kreiskulturlandschaftsprogramm der Unteren Naturschutzbehörde, an dem Landwirte des Kreises teilnehmen, um am Schutz der Biodiversität zu arbeiten.
Der Landwirt Albert Küsters aus Grefrath ist einer von ihnen. Er bewirtschaftet in Grefrath eine Ackerfläche gemäß dem Feldvogelerlass. Die WZ berichtete am 24. Juni 2021 darüber. Es geht ihm darum, mehr für den Umweltschutz zu tun. Mit dem Programm wird der Vertragsnaturschutz vor Ort umgesetzt und von EU und Land gefördert. Bewilligt werden die Anträge der Landwirte von der Unteren Naturschutzbehörde. Das Fördergeld zahlt die Landwirtschaftskammer aus. Gefördert werden zum Beispiel extensive Acker- und Grünlandnutzung oder Heckenpflege. Es gibt unterschiedliche Förderpakete mit Maßnahmen zum Schutz von Ackerflora und dort lebenden Tieren. Es geht zum Beispiel um Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Stickstoffdünger und auf Tiefpflügen. Um Stehenlassen von Raps- oder Getreidestoppeln, doppelte Saatreihenabstände oder die Anlage von Ackerbrachen durch Selbstbegrünung.
Schon geringe Anpassungen in den Bewirtschaftungsmethoden können eine hohe Wirkung entfalten. Albert Erkens von der Unteren Naturschutzbehörde Viersen erklärte auf Anfrage, dass das Programm schon seit über 20 Jahren laufe und vermehrt Landwirte dazukommen. Außerdem laufe eine Maßnahme mit ähnlichen Auflagen zum Mähen und Düngen in den Wiesen und Feuchtwiesen des Naturschutzgebietes Grasheide. Dort können die Landwirte gegen eine reduzierte Pacht ökologische Pflege betreiben. Durch Offenhaltung der Wiesen mit Beweidung wachsen die Wiesen nicht zu. Auf diese Weise sei eine artenreiche Vielfalt entstanden.
Es ist aber auch notwendig, dass die Verbraucher die Landwirte in ihrem Bemühen unterstützen und bereit sind, angemessene Preise zu zahlen, damit einmal diese Art zu wirtschaften, auch ohne staatliche Förderung funktionieren kann.
Darüber hinaus wird, wie es der Waldzustandsbericht NRW sagt, die Waldbewirtschaftung angepasst werden müssen. Auch wenn der Waldbestand in Grefrath klein ist, so ist er genauso schützenswert. Überall verteilt gibt es kleine Waldareale oder Baumgruppen, im Norden einen größeren Waldbestand. Für den Revierförster des Kempener Landes, Marco Müller, der den Revierbereich Kempen, Tönisvorst und Willich betreut, liegt die Anpassung in der „Naturverjüngung“. Das heißt, der Wald wird in Ruhe sich selbst überlassen, damit der Wald die Bäume selbst auswählt, von denen erwartet wird, dass sie sich unter anderen klimatischen Bedingungen besser anpassen können.
Bei dieser Naturverjüngung wird durch natürliche Ansamung eine Neuverteilung des Erbgutes mit sehr vielen Wildlingen und hoher genetischer Variabilität erreicht. Das sind beste Voraussetzungen für Selektion und Anpassung. Und das ist gut für eine klimaangepasste Entwicklung der Arten und Ökosysteme und trägt sehr wirksam zum Erhalt der Biodiversität im Wald bei. Naturverjüngung ist als Ausnahmeregelung nach dem Landesforstgesetz möglich. Wo Naturverjüngung des Waldes nicht funktioniert, gibt es die Aufforstungspflicht.
Noch weitere Möglichkeiten, mehr zum Schutz der Biodiversität zu tun, findet man in einer Reihe Programme, die man unter dem Schlagwort „Natur in die Stadt“ zusammenfassen kann. Wenn nämlich die biologische Vielfalt im größten Teil des landwirtschaftlich genutzten Gebietes gefährdet ist, dann muss sie vermehrt im urbanen Raum gefördert werden. In diesem Bereich gibt es einzelne Beispiele, die in Grefrath schon umgesetzt wurden. Der renaturierte
alte Niersarm nahe Burg Uda, die „Blumeninsel“ der IG Oedt & Mülhausen an der Tönisvorster Straße in Oedt und die Förderprogramme für Dachbegrünung und Baumgutscheine.
Schon vor einiger Zeit war der Naturschutzbund (NABU) in Grefrath aktiv in Sachen Biodiversität. Für das Projekt „Unser Grünes Grefrath“ bekam die Nabu-Gruppe 2017 sogar eine Auszeichnung. Es darf sich ab sofort „Ausgezeichnetes Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt“ nennen. Der Extra-Tipp berichtete damals darüber. Die Gruppe hatte einen Obstbongert auf dem ehemaligen Bolzplatz an der Mühlengasse in Oedt mit 30 alten Obstbaumsorten angelegt. Fast wäre er dem Neubau der Kita zum Opfer gefallen. Nun ist die Kita im Bau, und der Obstbongert wird hoffentlich den Kindern noch viel Obst bescheren.
Damit es nicht bei einzelnen positiven Beispielen bleibt, wäre eine weitere Entwicklung von Stadtgrün förderlich, wie z.B. eine, die im ISEK Projekt für Oedt bereits geplant wird, als verbindende grüne Achse durch das besiedelte Gebiet zu den geschützten Bereichen, die um die bebauten Gebiete herum liegen. Dadurch würde der genetische Austausch zwischen den Ökosystemen verbessert und deren Erhaltung stabilisiert. Für eine solche planvolle Entwicklung bietet sich die Erarbeitung einer Biodiversitätsstrategie an, wie sie in anderen Kommunen schon erstellt worden sind. Dieser kleine und nicht vollständige Blick auf Grefrath und den globalen Zusammenhang sollte die Notwendigkeit dazu aufzeigen.
Gegenwärtig existieren auf allen Ebenen Ziele und Maßnahmenvorschläge für Begrünung, angefangen auf der globalen Ebene mit dem Abkommen von Montreal über die EU, den Bund, das Land und auch auf regionaler Ebene. Von deren Umsetzung hängt ab, wie wir aus der Gefährdung der Vielfalt der Natur herauskommen. Bei einem „Weiter so“ wie bisher wird sich die Lebensqualität im urbanen Raum verschlechtern, und die Landwirtschaft wird sich mit dieser Art zu wirtschaften keinen Gefallen tun.
Wir haben nicht nur eine Klimakrise, die wir bewältigen müssen, sondern auch eine Biodiversitätskrise, die ebenso ganz schnell Maßnahmen erforderlich macht.
Wenn wir die Wertschöpfung der Dienstleistungen der dazugewonnenen städtischen Natur aber mitberücksichtigen würden, sind die Investitionen sogar kosteneffizient, weil sie zur Resilienz beitragen und uns vor weit höheren Kosten bewahren, die auf uns zukämen, würden wir nichts tun.

Schreibe einen Kommentar