Bei den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Modernisierung der AMH
bewilligte die Bezirksregierung Düsseldorf die komplette Summe
ohne Abzug.
Bei einem Eigenanteil von 30 % (= 1.465.201,50 EUR) beläuft sich die beantragte Zuwendung auf
3.418.803,50 EUR.
Voraussetzung für die Förderung war die Erklärung der ortsansässigen Vereine, die AMH weiter für Auftritte, Veranstaltungen und Proben zu Nutzen und u.a. auch eine Absichtserklärung der Gemeinde, die AMH zukünftig als Gemeinbedarfseinrichtung zu betreiben.
Dieses Ziel wird durch ein zweisäuliges Nutzungskonzept erreicht:
1. Der weit überwiegende Teil der Halle soll Gemeinbedarfsnutzungen dienen. Diese Art der Nutzung soll durch eine Benutzungsordnung sichergestellt werden. Der Betrieb, sowie das Management der Halle sollen vollständig dem gemeindlichen Aufgabenbereich zugeordnet
sein.
2. Im Hinblick auf das Restaurant inkl. der Betriebswohnung ist beabsichtigt, dieses gewerblich zu verpachten.
Für die SPD in Grefrath ist es jetzt wichtig, Politik und Vereine müssen durch die Verwaltung, an der Erstellung einer innovativen Benutzungsordnung beteiligt werden.