Ein Bilderrätsel aus 2022, das, Straßen NRW sei gedankt, nicht mehr zu „besichtigen“ ist!

Wo finden Sie die abgebildete Straße?
Nein, es ist nicht die Ortseinfahrt von Fürstenwalde nach der Wende 1989!
Das ist die „Einfahrt“ aus der Bundesstraße 509 auf die Bahnhofstraße in Grefrath!
Es wird endlich Zeit, dass wir geltendes NRW-Recht umsetzen und der Verpflichtung nach einem Straßen- und Wegekonzept nachkommen.
Egal wer die Straßenbaulast trägt, ohne Konzept werden keine Mittel für den Straßen- und Wegebau freigegeben!
Der § 8a KAG NRW ( Kommunalabgabegesetz) schreibt nicht nur das Straßen-und Wegekonzept vor,
auch die mögliche Erstattung von Anliegerkosten findet nur Anwendung auf Straßen, die im Konzept dokumentiert sind.

Was lange währt, wird endlich gut!

Danke an die Straßenmeister von Straßen NRW, für die schnelle, unbürokratische Beseitung einer Gefahrenstelle auf einer Gemeindestraße!

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