SPD-Grefrath

Anliegerbeiträge sind ungerecht und bürokratisch / KAG Beiträge abschaffen.

Immer wieder kocht dieses alte Thema hoch. Ob es im Zuge der Maßnahmen des ISEK Oedt ist oder die Anlieger der Straße „Am Wemken“ ist, oft werden durch die Verwaltung Beiträge gefordert, die nicht zu leisten sind.

Wenn eine kommunale Straße erneuert oder verbessert wird, beteiligt die jeweilige Gemeinde nach § 8 Abs. 1 und 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) die Grund­stückseigentümer an den dabei entstehenden Kosten. Grundlage für die Berechnung des Beitrags sind die Grundstücksgröße, die Nutzung des Grundstücks und die Art der Straße. Sonst nichts. Für Anliegerstraßen ist in diesem Zusammenhang der Anteil für die Beitragspflichtigen grundsätzlich höher als für Hauptverkehrsstraßen. Im letzteren Fall ist nämlich eine höhere Nutzung durch die Allgemeinheit gegeben als bei reinen Anliegerstraßen. Insgesamt gehen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sehr unter­schiedlich mit den Straßenausbaukosten um und legen diese per Satzung fest. Einige legen 50% der Kosten auf die Anlieger um, andere sogar 80%. In Grefrath werden im Durchschnitt 70%, in Einzelfällen bis zu 80% fällig.

Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbe­lastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese hohen Beitrags­forderungen bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkei­ten. Die derzeitige Rechtsanwendung des KAG berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger. Die tatsächliche Leistungsfähigkeit und auch die wirkliche Nutzbarkeit der Baumaßnahme spielen keine Rolle. Kreditinanspruch­nahmen sind für einige Betroffene (z.B. Ältere) oft nicht möglich. Zusätzlich sind die Beiträge für die Bürger nicht konkret planbar, da erst mit der Schlussrechnung nach Abschluss der Baumaßnahmen die Gesamtkosten feststehen.

Vor diesem Hintergrund soll die Erhebung von Beiträgen für den Umbau und Ausbau von kommunalen Straßen abgeschafft werden.

Die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Städte und Gemeinden müssen als Ersatz für den Wegfall Zuweisungen aus originären Landesmitteln erhalten.

Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Grefrath wird sich dafür einsetzen, dass die Gemeindeverwaltung umgehend tätig wird und entsprechende Anträge beim Land stellt.

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